Wildtiervergrämungen

Wildtiere wie Marder, Iltis und Wildschwein dürfen wir Schädlingsbekämpfer nicht bekämpfen. Dies unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland zwar etwas aber hier in BW und Hessen sind Bekämpfungen untersagt. Daher entfällt der Einsatz von Giften. Allerdings was uns frei bleibt sind so genannte Vergrämmungen. Dabei werden Stoffe ausgebracht, welche eine unangenehme Wirkung auf das Tier ausüben. Meist geschieht dies über Gerüche. Diese Methodik wird auch von mir ausgeübt. Zudem werden wir auch den Ursprung des Problems suchen und soweit möglich beseitigen.
Bitte sehen Sie davon ab, Fang- oder Tötungsfallen auszulegen. Falls dies zur Anzeige und/oder Verurteilung kommen sollte, so sind diese Strafen empfindlichst.

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